Gesetze / Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbBerAufhV 5§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.